
Google und Like Company
Wir warten derzeit auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über das vom Obergericht in Budapest vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen – es handelt sich um den ersten Fall zu den urheberrechtlichen Implikationen generativer KI.
Die Klägerin, Like Company, ist ein ungarischer Verlag, der mehrere Online-Nachrichtenportale betreibt, darunter www.balatonkornyeke.hu.
Die Beklagte ist Google Ireland Limited, Teil der Alphabet-Gruppe in Europa.
Was ist passiert?
Der Fall betrifft Gemini, das von Google betriebene Large Language Model, das in einer seiner Antworten einen Artikel reproduziert haben soll, den Like Company auf seinem Portal veröffentlicht hatte. Konkret ging es um einen Beitrag über den Plan des ungarischen Sängers Kozsó, Delfine in ein Aquarium in der Nähe des Plattensees (Balaton) zu bringen, sowie weitere Details aus seinem Privatleben.
Als Gemini gebeten wurde, diesen Artikel auf Ungarisch zu zusammenzufassen, erzeugte das System eine detaillierte Antwort, die Informationen aus der urheberrechtlich geschützten Veröffentlichung von Like Company wiedergab.
Was argumentiert Google?
Google entgegnet, die Antworten von Gemini stellten weder eine Vervielfältigung noch eine öffentliche Wiedergabe der Nachrichten von Like Company nach EU-Recht dar, da sie kein „neues Publikum“ erreichten; das Original könne jeder im Internet lesen.
Zudem handele es sich allenfalls um „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge“, die gesetzlich zulässig seien. Selbst wenn man von Vervielfältigungen ausginge, kämen verschiedene Ausnahmen zur Anwendung, da die wiedergegebenen Passagen minimal seien.
Kurzum: Google stellt Gemini als kreatives Werkzeug dar, nicht als Datenbank; das Modell verarbeitet Tokens und speichert keine Kopien. Identischer Text würde nur erscheinen, wenn der Nutzer den Artikel selbst bereitstellt. Außerdem sei Artikel 15 der DSM-Richtlinie mit der Freiheit der Meinungsäußerung und Information in Einklang zu bringen; Anbieter dürften nicht verpflichtet werden, jeden einzelnen Auszug zu überwachen – so wenig wie sie verpflichtet sind, die in der Suche verlinkten Seiten vorab zu prüfen.
Welche Auswirkungen hat der Fall?
Letztlich geht es um die Zukunft von LLMs (generativer KI) in Europa. Das Urteil wird bestimmen, was Chatbots bei Antworten zu Nachrichten anzeigen dürfen: nur einen Link oder auch Absätze und Zusammenfassungen. Sollte der EuGH entscheiden, dass solche „Snippets“ einer Kopie bzw. Wiederveröffentlichung gleichkommen, müssten KI-Plattformen Lizenzgebühren an Verlage zahlen oder ihre Ausgaben deutlich kürzen.
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11 noviembre de 2025 | Noticias