
Erste relevante Niederlage von Chat GPT in Europa
Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Gerichte über die Rechtskonflikte entscheiden mussten, die die neuen Plattformen generativer AI aufgeworfen haben, und naturgemäß gehört einer der wichtigsten zum Bereich des Geistigen Eigentums.
In diesem Zusammenhang wurde diese Woche bekannt, dass ein deutsches Gericht der Klage einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, sozusagen das deutsche Pendant zur SGAE) gegen OpenAI wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Liedtexte beim Training und Betrieb von ChatGPT stattgegeben hat.
Worum ging es in dem Verfahren?
Der Rechtsstreit betraf neun der bekanntesten deutschen Hits der letzten Jahrzehnte, die ChatGPT laut Klage zur Verbesserung seiner Funktionsweise genutzt haben soll. Das Münchner Gericht verurteilte OpenAI zur Zahlung von Schadensersatz an die GEMA, einschließlich Kosten und Zinsen. Es ist der Auffassung, dass die Tatsache, dass der Bot „sich merkt“ und ganze Passagen wiedergeben kann, einen urheberrechtlich relevanten Vervielfältigungsakt darstellt, für den keine Ausnahme greift, da das Ergebnis die reale Möglichkeit ist, auf Anfrage vollständige, wiedererkennbare Texte auszugeben. Dies stützt die Auffassung, dass KI-Entwickler geschützte Inhalte lizenzieren müssen, die sie zum Training oder zur Nutzung ihrer Modelle heranziehen.
Was sagt OpenAI?
OpenAI hat seinerseits seine Ablehnung bekundet und prüft eine Berufung, wobei betont wird, dass der Fall einen begrenzten Satz von Liedtexten betreffe und die allgemeine Nutzung des Dienstes nicht berühre. Man hält daran fest, dass die Modelle keine spezifischen Trainingsdaten „speichern“ oder reproduzieren, sondern Muster lernen, um darauf basierend neue Ausgaben zu erzeugen. Außerdem wurde versichert, dass – sofern es zur Wiedergabe von Texten komme – die Verantwortung auf die Intervention des Nutzers zurückgehe, der die Anfrage stelle. Dieses Vorbringen wies das Gericht zurück.
Nach der Entscheidung sind die Verantwortlichen die Beklagten und nicht die Nutzer, weil die von OpenAI betriebenen Modelle die Antworten maßgeblich determinieren: Den konkreten Inhalt dessen, was ausgegeben wird, erzeugen die Modelle selbst.
Unabhängig vom Ausgang einer etwaigen Berufung wird die Münchner Entscheidung als Wendepunkt wahrgenommen: Sie zwingt die KI-Branche, ihre Trainingsrichtlinien, die Kontrollen zur Vermeidung wörtlicher Ausgaben geschützter Werke und die Lizenzmodelle mit Rechteinhabern zu überprüfen.
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11 noviembre de 2025 | Noticias